Unsere Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft und den rechtsgültigen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen
- die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu ermitteln und in Form eines Wirtschaftsplanes aufzustellen
- eine Beschlussfassung für die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zur Ansammlung einer Erhaltungsrücklage herbeizuführen
- alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Erstellung der Rechnungslegung nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres
- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung